AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Reinigungs- und sonstige Dienstleistungen (insbesondere Fassaden-, Glas-, Dach-, Stein- und Unterhaltsreinigung, PV-/Solaranlagenreinigung, Treppenhausreinigung, Entrümpelung sowie Grünschnitt/Grünpflege) zwischen Clean Fix Gebäudeservice, Inhaber Serhat Cakar, Kantstraße 6, 63543 Neuberg-Ravolzhausen (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber ein Angebot annimmt oder eine Auftragsanfrage stellt und der Auftragnehmer diese schriftlich, per E-Mail oder durch Beginn der Ausführung bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, gelten als Zusatzleistungen und werden nur nach gesonderter Vereinbarung und Berechnung erbracht. Kostenvoranschläge erfolgen nach bestem Wissen; erhebliche, bei Auftragserteilung nicht erkennbare Mehraufwände (z. B. stärkere Verschmutzung, erschwerter Zugang) werden dem Auftraggeber vor Ausführung angezeigt und gesondert abgerechnet.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig freien Zugang zum Einsatzort sowie, soweit für die Leistungserbringung erforderlich, Strom- und Wasseranschluss unentgeltlich zur Verfügung. Auf besondere Gefahrenquellen am Einsatzort (z. B. lose Bauteile, elektrische Anlagen, empfindliche Oberflächen) hat der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und verzögert oder erschwert sich dadurch die Ausführung, können hierdurch entstehende Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese ausgewiesen wird. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie entstandene Mahnkosten geltend zu machen. Für Entsorgungsleistungen (z. B. bei Entrümpelung oder Grünschnittentsorgung) anfallende Kosten Dritter werden gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit dies vorab vereinbart wurde.
Vereinbarte Termine sind, soweit nicht als verbindlich zugesagt, voraussichtliche Termine. Verzögerungen durch Witterungseinflüsse (z. B. Frost bei Außenreinigungen) oder sonstige höhere Gewalt begründen keinen Verzug des Auftragnehmers; ein neuer Termin wird zeitnah abgestimmt. Terminänderungen durch den Auftraggeber sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterreichbarkeit vor Ort kann der Auftragnehmer einen angemessenen Ausfallanteil der bereits disponierten Leistung in Rechnung stellen.
Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung unverzüglich nach Abschluss zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Bei berechtigter, rechtzeitiger Mängelrüge ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden an Untergründen, Beschichtungen oder Bauteilen, die auf bereits bestehenden Vorschäden, Materialermüdung oder nicht erkennbaren Mängeln des zu reinigenden Objekts beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (z. B. Unterhalts- oder Treppenhausreinigung) gilt die im Angebot genannte Laufzeit bzw., sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.